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   VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 99/04   

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VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 99/04 (https://dejure.org/2006,11870)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 27.06.2006 - VerfGH 99/04 (https://dejure.org/2006,11870)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - VerfGH 99/04 (https://dejure.org/2006,11870)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 197/01

    Hinweispflichten des Berufungsgerichts

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 99/04
    Ohne Erfolg bleibt in diesem Zusammenhang auch der Hinweis der Beschwerdeführerinnen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Partei, wenn das Erstgericht ein Vorbringen als schlüssig angesehen hat, darauf vertrauen darf, dass eine davon abweichende Auffassung des Berufungsgerichts ihr rechtzeitig durch einen Hinweis mitgeteilt wird, und entsprechendes gilt, sofern das Berufungsgericht der Beweiswürdigung des Erstrichters nicht folgen will (vgl. BGH, NJW 2005, 3284; MDR 2004, 169; NJW-RR 2004, 281 f.; MDR 2002, 1139; NJW-RR 1994, 566 f.).

    Denn eine solche Hinweispflicht des Gerichts besteht nur dann, wenn die Partei keinen Grund zu der Annahme hat, das Berufungsgericht werde von der erstinstanzlichen Würdigung abweichen, etwa weil die Frage von keiner Partei erörtert bzw. die erstinstanzliche Würdigung von keiner Partei angegriffen worden ist; dies gilt aber nicht, wenn der Prozessgegner - wie hier - bereits gezielt und konkret auf Mängel des gegnerischen Vortrags hingewiesen hat (vgl. BGH MDR 2002, 1139; NJW 1988, 696 (697); 1984, 310 (311); 1980, 223 (224); VersR 1977, 733 (734); RGZ 78, 26 (33); 156, 153 (161); Leipold, a. a. O., § 139 Rn. 45, 69; Peters, in: Münchener Kommentar, ZPO, Bd. 1., 2. Aufl. § 139 Rn. 20 f.; Schellhammer, Zivilprozess, 11. Aufl. 2004, Rn. 405).

  • VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 41/05

    Keine Verletzung des Willkürverbots durch fachgerichtliche Feststellung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 99/04
    Dies gilt insbesondere hinsichtlich medizinischer Fragen (vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2005 - VerfGH 41/05, 41 A/05 - GE 2006, 566 (567); BGH, NJW-RR 1991, 889 (891); NJW 1995, 2111 (2112); NJW 2003, 1400; Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 3, 22. Aufl. 2005, § 138 Rn. 4).

    Ein tatsächliches Vorbringen ist aber dann nicht beachtlich und beweisbedürftig, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann (vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2005, a. a. O.; BGH, NJW-RR 1991, 889 (891); NJW 1995, 2111 (2112); 1996, 394; 1996, 1826 (1827); Leipold, a. a. O.).

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 99/04
    Dies gilt insbesondere hinsichtlich medizinischer Fragen (vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2005 - VerfGH 41/05, 41 A/05 - GE 2006, 566 (567); BGH, NJW-RR 1991, 889 (891); NJW 1995, 2111 (2112); NJW 2003, 1400; Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 3, 22. Aufl. 2005, § 138 Rn. 4).

    Ein tatsächliches Vorbringen ist aber dann nicht beachtlich und beweisbedürftig, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann (vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2005, a. a. O.; BGH, NJW-RR 1991, 889 (891); NJW 1995, 2111 (2112); 1996, 394; 1996, 1826 (1827); Leipold, a. a. O.).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 99/04
    Es kommt jedoch im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 (58), 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 (78) und 25. Januar 2001 - VerfGH 148 A/00, 148/00 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 (190); 86, 133 (144 f.); BVerfG, NJW 2003, 2524).
  • VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch überraschende, auf BGB § 814 gestützte

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 99/04
    Es kommt jedoch im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 (58), 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 (78) und 25. Januar 2001 - VerfGH 148 A/00, 148/00 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 (190); 86, 133 (144 f.); BVerfG, NJW 2003, 2524).
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 206/03

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art 15 Abs 1 Verf BE durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 99/04
    Gibt ein Beteiligter - insbesondere durch Bitte um Einräumung einer Erklärungsfrist - zu erkennen, dass er sich sachgemäß zu erstmals eingeführten Tatsachen, Erfahrungssätzen oder rechtlichen Erwägungen nicht ohne eine angemessene Vorbereitung äußern kann, so ist ihm auf einen solchen Antrag eine ausreichende Frist zur Stellungnahme einzuräumen (Beschluss vom 22. November 2005 - VerfGH 206/03 - ).
  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 99/04
    Es kommt jedoch im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 (58), 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 (78) und 25. Januar 2001 - VerfGH 148 A/00, 148/00 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 (190); 86, 133 (144 f.); BVerfG, NJW 2003, 2524).
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 99/04
    Es kommt jedoch im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 (58), 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 (78) und 25. Januar 2001 - VerfGH 148 A/00, 148/00 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 (190); 86, 133 (144 f.); BVerfG, NJW 2003, 2524).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 99/04
    Es kommt jedoch im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 (58), 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 (78) und 25. Januar 2001 - VerfGH 148 A/00, 148/00 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 (190); 86, 133 (144 f.); BVerfG, NJW 2003, 2524).
  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 122/01

    Zum Erfordernis, dass eine Gerichtsentscheidung auf dem Gehörverstoß beruhen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 99/04
    Art. 15 Abs. 1 VvB garantiert den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren daher, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern (vgl. Beschluss vom 18. Mai 2002 - VerfGH 122/01 -).
  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

  • BayObLG, 04.02.1993 - 2Z BR 111/92

    DIN-Normen sind keine Rechtsvorschriften

  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 380/02

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht; Meidung einer Überraschungsentscheidung

  • BGH, 11.09.2003 - VII ZR 136/02

    Richterliche Hinweispflichten im Berufungsverfahren

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • BGH, 03.06.1977 - IV ZR 71/75

    Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers bei grob fahrlässiger Vereltzung

  • VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 34/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Notarkostensache - keine Verletzung des

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 342/03

    Zumutbarkeit eines Mängelbeseitigungsverlangens des Mieters gegenüber dem

  • VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 46/97

    Überprüfung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung am Maßstab des Grundrechts

  • VerfGH Berlin, 22.05.1997 - VerfGH 34/97

    Keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche

  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 321/02

    Anforderungen an die Substantiierung von Angriffen gegen ein

  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BGH, 25.05.1993 - XI ZR 141/92

    Darlegungsanforderungen für den wegen einer nicht genügenden Befridigung eines

  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 188/86

    Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages

  • BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 1204/96

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Mietrechtsstreit

  • RG, 02.12.1911 - V 266/11

    Hypothekverpfändung; Inhalt; Form; Guter Glaube

  • BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 349/82

    Hinweispflicht des Gerichts auf unsubstantiiertes und unschlüssiges Vorbringen

  • BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 36/95

    Anforderungen an die Substantiierung des arglistigen Verschweigens eines Mangels

  • BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 382/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BGH, 02.10.1979 - VI ZR 245/78

    Verkehrssicherungspflicht des Verantwortlichen einer Massenveranstaltung

  • VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch von der

    Art. 15 Abs. 1 VvB garantiert den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren daher, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern (vgl. Beschluss vom 27. Juni 2006 - VerfGH 99/04 - WuM 2006, 505 ).

    Gibt ein Beteiligter - insbesondere durch Bitte um Einräumung einer Erklärungsfrist - zu erkennen, dass er sich sachgemäß zu erstmals eingeführten Tatsachen, Erfahrungssätzen oder rechtlichen Erwägungen nicht ohne eine angemessene Vorbereitung äußern kann, so ist ihm auf einen solchen Antrag eine ausreichende Frist zur Stellungnahme einzuräumen (Beschlüsse vom 22. November 2005 - VerfGH 206/03 - und 27. Juni 2006 - VerfGH 99/04 -, a. a. O.).

    Denn eine solche Hinweispflicht des Gerichts besteht nicht ausnahmslos, sondern nur dann, wenn die Partei keinen Grund zu der Annahme hat, das Berufungsgericht werde von der erstinstanzlichen Würdigung abweichen, etwa weil die Frage von keiner Partei erörtert bzw. die erstinstanzliche Würdigung von keiner Partei angegriffen worden ist; dies gilt aber u. a. dann nicht, wenn der Prozessgegner bereits gezielt und konkret auf Mängel des gegnerischen Vortrags hingewiesen hat (Beschluss vom 27. Juni 2006 - VerfGH 99/04 - WuM 2006, 505 ; BGH, MDR 2002, 1139; NJW 1988, 696 ; 1984, 310 ; 1980, 223 ; VersR 1977, 733 ; RGZ 78, 26 ; 156, 153 ; Leipold, in Stein/Jonas, ZPO, Bd. 3, 22. Aufl. 2005, § 139 Rn. 45, 69, 76; Peters, in: Münchener Kommentar, ZPO, Bd. 1., 2. Aufl. § 139 Rn. 20 f.; Schellhammer, Zivilprozess, 11. Aufl. 2004, Rn. 405).

    Denn Art. 15 Abs. 1 VvB schützt grundsätzlich nicht davor, dass das Gericht tatsächlichen Umständen nicht die richtige Bedeutung beimisst oder die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (Beschluss vom 27. Juni 2006 - VerfGH 99/04 - WuM 2006, 505 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung von

    Denn eine solche Hinweispflicht des Gerichts (vgl. hierzu BGH, NJW 2005, 3284) besteht nur dann, wenn die Partei keinen Grund zu der Annahme hat, das Berufungsgericht werde von der erstinstanzlichen Würdigung abweichen, etwa weil diese Frage von keiner Partei erörtert bzw. die erstinstanzliche Würdigung von keiner Partei angegriffen worden ist; dies gilt aber nicht, wenn der Prozessgegner sich in der Rechtsmittelinstanz bereits gezielt und konkret damit auseinander gesetzt hat (vgl. Beschluss vom 27. Juni 2006 - VerfGH 99/04 - m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf den

    Zum anderen ist in einem Verfahren, in dem - wie vorliegend - beide Parteien anwaltlich vertreten sind, ein gerichtlicher Hinweis entbehrlich, wenn die Partei bereits von der Gegenseite in unmissverständlicher Weise auf Mängel ihres Vortrags hingewiesen worden ist (vgl. Beschluss vom 27. Juni 2006 - VerfGH 99/04 - WuM 2006, 505 ; BGH zuletzt NJW-RR 2008, 581; BayVerfGH, NJW 1992, 1094; OLG Oldenburg, NJW-RR 2000, 949 ; OLG Nürnberg, MDR 2000, 227; Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2005, Rn. 38; Stadler, in: Musielak, ZPO, 6. Aufl. 2008, Rn. 6, 7; Smid, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl. 2007, Rn. 39; jeweils zu § 139 ZPO).
  • VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 22/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung

    (vgl. Beschluss vom 27. Juni 2006 - VerfGH 99/04 - Rn. 26).
  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 155/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Unterlässt das Gericht in einem solchen Fall den gebotenen rechtlichen Hinweis, so kommt dies im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich und verletzt daher den betroffenen Verfahrensbeteiligten in seinem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Beschluss vom 27. Juni 2006 - VerfGH 99/04 - Rn. 26).
  • VerfGH Berlin, 11.10.2017 - VerfGH 179/15

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung des

    Die in der mündlichen Verhandlung erörterte Annahme des Kammergerichts, die Beeinträchtigungen seien nicht so erheblich gewesen, dass sie eine fristlose Kündigung gerechtfertigt hätten, stellte keine unerwartete Wendung des Rechtsstreits in der mündlichen Verhandlung dar (vgl. dazu Beschluss vom 27. Juni 2006 - VerfGH 99/04 - Rn. 26).
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